Am gestrigen Donnerstag nutzte der NBB die Möglichkeit im Rahmen einer öffentlichen Anhörung, seine Vorstellungen zur Umsetzung der Schuldenbremse in Niedersachsen und konkret zum vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung darzulegen.
Zunächst kritisierte der NBB-Landesvorsitzende das geplante kurzfristige und nicht notwendige in Kraft treten der Änderungen zum 1. Januar 2012. Sinnvoller sei es aus seiner Sicht, sich eingehend über die Detailregelungen und die sich daraus ergebenden Folgerungen auszutauschen und zu einer bis zu Ende durchdachten Lösung zu kommen.
Friedhelm Schäfer stellte weiter klar, dass aus NBB-Sicht die Umsetzung des bereits durch die Grundgesetzänderung zwingenden Neuverschuldungsverbots ab dem Jahr 2020 nur dann in Niedersachsen umsetzbar sei, wenn es vorher zu einer bundesweiten Lösung der Altschuldenproblematik im Zusammenspiel mit einer Neuorganisation der Finanzausgleichsmechanismen komme.
Er hob aber auch deutlich hervor, dass weitere Eingriffe in die Arbeitsbedingungen des öffentlichen Dienstes in Niedersachsen, zu denen besonders auch die Bezahlung gehöre, nicht hinnehmbar seien.
Der öffentliche Dienst sei auch wegen der demographischen Entwicklung bereits im verstärkten Wettbewerb um qualifiziertes Personal mit der freien Wirtschaft. Wer mit dem "Killerargument" der Einhaltung der Schuldenbremse die ohnehin in Zeiten guter wirtschaftlicher Entwicklung nicht gerade berauschende Attraktivität der Beschäftigungsbedingungen im öffentlichen Dienst in Niedersachsen weiter verschlechtere, dürfe sich nicht wundern, wenn die Personalgewinnung unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung zu desaströsen Ergebnissen führe. Ein qualifizierter öffentlicher Dienst sei aber ein maßgeblicher Standortfaktor für unseren Wirtschaftsstandort.