Der NBB führt in dieser Thematik ein Musterverfahren. Bisher ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht absehbar.
Trotz der als eher gering eingestuften Erfolgsaussichten dieses Musterverfahrens kann zur Wahrung der Rechte im Fall des positiven Ausgangs des Verfahrens Widerspruch eingelegt werden. Der NBB hat seinen Mitgliedsgewerkschaften und –verbänden einen Musterwiderspruch zur Weiterleitung an die Mitglieder zur Verfügung gestellt.