- NBB fordert modernes, zukunftsorientiertes Besoldungsrecht zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit Niedersachsens (23.01.2012)
Politische Lager übergreifendes Aussitzen der Diskussionen und Entscheidungen über die Konsequenzen aus der demographischen Entwicklung in unserem Land ist unverantwortlich
- Senioritätsprinzip/Altersdiskriminierung – NBB peilt Musterprozessvereinbarung an (17.01.2012)
Der EuGH und das Bundesarbeitsgerichts haben im Jahr 2011 entschieden, dass die Vergütung im Tarifbereich, sofern sie ausschließlich an das Lebensalter anknüpft, rechtswidrig ist. Die Länder Berlin und Hessen als Arbeitgeber wurden verpflichtet, den Klägern Vergütung aus der höchsten Lebensaltersstufe zu gewähren. Die Länder Berlin und Hessen waren aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ausgetreten und wendeten weiterhin den BAT an, während in Bund und Ländern bereits TVÖD /TV-L Geltung hatten.
- Niedersächsischen Beamtengesetz (NBG) (30.11.2011)
Hier finden Sie unserer Kurzzusammenfassung über die wesentlichen Änderungen im Niedersächsischen Beamtengesetz (NBG) und durch das eigenständige Niedersächsische Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG).
- Vor Gültigkeit der Schuldenbremse
Altschuldenproblematik lösen und Finanzausgleich neu organisieren (17.11.2011)
"Wir erwarten eine breite unter Einbeziehung den Vertretungen der gesellschaftlich relevanten Gruppen und nicht unter Zeitdruck stattfindende Diskussion über die Umsetzung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse in Niedersachsen. Dies ist allein schon deshalb notwendig, weil es aus NBB-Sicht zwingend ist, dass vor der Gültigkeit der Schuldenbremse für den Bund und die Bundesländer zwingend eine Lösung der Altschuldenproblematik herbeigeführt wird. Als Lösung schlagen wir vor, die bestehenden Schulden des Bundes und der Länder in einem gemeinsamen Pool zusammenzufassen. Die erforderlichen Finanzmittel für Zins und Tilgung werden "vorab" aus den Einnahmen des Staates entnommen. Erst danach greifen die diversen Regelungen zu den Finanzausgleichssystemen. In diesem Bereich hat dann auch ein "Ausgleich" zwischen den in den Pool einspeisenden Länder und dem Bund für den "Beitrag" zum Pool zu erfolgen. Ergänzend hat eine generelle Neuordnung der Finanzausgleichssysteme zu erfolgen. Dabei sind auch verstärkt Ländervergleiche (bspw. Effizienz des staatlichen Handelns) und Mindeststandards als Maßstab für die Verteilung mit einzubeziehen. Es ist auch die Frage zu diskutieren, ob unter ähnlichen Vergleichspunkten die generelle Verteilung zwischen dem Bund und den Ländern angemessen ist", so Friedhelm Schäfer, der Landesvorsitzende des NBB, am heutigen Vormittag anlässlich der Eröffnung der zweitägigen Veranstaltung WIR – Öffentlicher Dienst in Niedersachsen.
- Versorgungsrücklage - NBB stellt Musterwiderspruch zur Verfügung (09.11.2011)
Der NBB führt in dieser Thematik ein Musterverfahren. Bisher ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht absehbar.
- Faustschlag ins Gesicht für 45 Jahre Arbeit - Faktischer Ausschluss der unteren Besoldungsgruppen von der Flexibilisierung (08.11.2011)
"Der Gesetzentwurf zur Flexibilisierung der Altersgrenzen und zur Schaffung
eines eigenständigen Beamtenversorgungsrechts ist ein Faustschlag
ins Gesicht derjenigen Menschen, die sich mit ihrer Arbeit im öffentlichen
Dienst Niedersachsens und seiner Kommunen 45 Jahre lang für das Wohl
unseres Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger eingesetzt haben. Wer
nach 45 Dienstjahren in den Ruhestand treten will und noch nicht 65 Jahre
alt ist, hat Abschläge von seiner Versorgung in Kauf zu nehmen, obwohl er
bereits nach 40 Dienstjahren keine weiteren Ansprüche erwerben kann.
Betroffen davon sind insbesondere die Beschäftigen in den unteren
Besoldungsgruppen, die damit von den positiven Ansätzen einer Flexibilisierung
faktisch ausgeschlossen werden. Ein solches Vorgehen ist schlicht
unsozial und zeugt von geringer Wertschätzung", so Friedhelm Schäfer,
der Landesvorsitzende des NBB, am heutigen Nachmittag in Reaktion auf
das Bekanntwerden der Beschlussgrundlagen für den Niedersächsischen
Landtag am morgigen Mittwoch zum eigenständigen niedersächsischen
Beamtenversorgungsrecht und zur Flexibilisierung der Altersgrenzen.
- NBB bei Anhörung zur Schuldenbremse
Mehr Zeit - Altschuldenproblematik und Finanzausgleichsmechanismen – keine weiteren Eingriffe in Arbeitsbedingungen des öffentlichen Dienstes (04.11.2011)
Am gestrigen Donnerstag nutzte der NBB die Möglichkeit im Rahmen einer öffentlichen Anhörung, seine Vorstellungen zur Umsetzung der Schuldenbremse in Niedersachsen und konkret zum vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung darzulegen.
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