- Demographischer Wandel verändert Niedersachsen und seine Verwaltung Wettbewerb der Ideen nötig – Beteiligungsvereinbarung mit uns mit Leben füllen (17.04.2012)
„Ich erwarte, dass ab sofort auf der Basis des Landesregierungsentwurfs eines Handlungskonzeptes Demographischer Wandel ein entsprechender Dialog über die unsere Mitgliedschaft direkt oder indirekt betreffenden Themenfelder begonnen wird. Nicht nur, weil die zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen bestehende Beteiligungsvereinbarung dieses explizit vorsieht, sondern auch weil das Handlungskonzept selbst mit seinem ganzheitlichen Ansatz nur globale und wenig konkrete Ansätze in den uns berührenden Themenfeldern aufzeigt und aufzeigen kann. Es geht um die Zukunft unseres Landes, da reichen auf Dauer keine Allgemeinplätze und ein aktuell aufgebauter Zeitdruck. Unabhängig davon werden wir in dem kurzen für eine Stellungnahme zur Verfügung stehenden Zeitraum von gerade mal fünf Wochen erste Vorschläge für eine auf die Landesverwaltung und deren Aufgaben anwendbare ressortübergreifende Demografiestrategie machen, die wir als zwingend notwendig ansehen“, so der NBB-Landesvorsitzende Friedhelm Schäfer in der Nachbetrachtung des gestrigen Demographiegesprächs der Landesregierung in Hannover.
- Weiteres Vorgehen in Sachen Senioritätsprinzip/Altersdiskriminierung (13.04.2012)
Das Niedersächsische Finanzministerium beabsichtigt nicht, unserer Bitte auf Abschluss einer Musterprozessvereinbarung nachzukommen. Es hat sich allerdings zur Vermeidung einer Klageflut und des damit verbundenen erheblichen Arbeitsaufwandes dazu entschieden, die Besoldungsstellen der niedersächsischen Landesverwaltung anzuweisen, Anträge und Widersprüche, mit denen Ansprüche auf Besoldung aus dem Endgrundgehalt geltend gemacht werden, bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung mit Wirkung für Niedersachsen ruhend zu stellen. Zugleich wird im Hinblick auf die Vorschrift des § 204 BGB auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Dieses Vorgehen erscheint uns ein praktikabler Weg für unsere Kolleginnen und Kollegen zu sein. Den Musterwiderspruch des NBB können Einzelmitglieder zur Wahrung ihrer Rechte bei ihren Mitgliedsgewerkschaften und –verbänden erhalten.
- Bundesarbeitsgericht erklärt altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer im TVöD für unwirksam - Auswirkungen auf Landes- und Kommunalbeamte sowie Landestarifbeschäftigte noch offen
Auf Bitte des NBB prüft das Niedersächsische Innenministerium zur Zeit, in welcher Weise sich das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. März 2012, das die altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer im TVöD für unwirksam erklärt hat, auf die Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen (Land und Kommunen) auswirkt. In diese Prüfung sollen auch die Urteilsgründe des Gerichts einbezogen werden, die allerdings derzeit noch nicht vorliegen. Entscheidungen über Anträge auf eine über die der Niedersächsischen Erholungsurlaubsverordnung vorgesehenen Urlaubstage hinausgehende Urlaubsgewährung sollen nach Information des Innenministeriums vorerst zurück gestellt werden. Das für die Tarifbeschäftigten zuständige Finanzministerium weist darauf hin, dass für die Prüfung der Frage, ob allgemeine Folgerungen aus dem Urteil auch für den Geltungsbereich des TV-L zu ziehen sein werden, zunächst die Urteilsbegründung abzuwarten bleibt und sich die Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) mit diesem Thema befassen wird. Im Fall der Geltendmachung weiterer Urlaubstage werden die Tarifbeschäftigten mit einer Eingangsnachricht davon unterrichtet, dass eine abschließende Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist. Einen entsprechenden Antrag können Einzelmitglieder bei ihrer Mitgliedsgewerkschaft/ihrem Mitgliedsverband erhalten.
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