15. Mai 2017

Nachtragshaushalt alternativlos

Abstand zur sozialen Mindestsicherung vergrößern

„Bei 472 Millionen Euro Steuermehreinnahmen in 2017/2018 ist die Vorlage eines Nachtragshaushalts alternativlos. Ein solcher bietet u.a. die Möglichkeit, die unerfreuliche und für uns politisch nicht akzeptable Diskussion darüber zu beenden, ob die Besoldung niedersächsischer Beamtinnen und Beamter sowie Versorgungsempfänger/innen gerade noch den verfassungsrechtlich notwendigen Abstand zur sozialen Mindestsicherung erreicht. Die vom Finanzminister angekündigte Berücksichtigung des Mindesterhöhungsbetrages reicht als Reaktion auf den Tarifabschluss jedenfalls nicht aus.

Die Belastungen vor allem der unteren und mittleren Einkommensgruppen durch die erheblichen Steigerungen der Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind abzumildern und die Auswirkungen wegen des bisher deutlich zu niedrig eingeschätzten Verbraucherpreisanstiegs einzubeziehen. Das wäre ein wirkliches Zeichen der Wertschätzung gegenüber unseren Kolleginnen und Kollegen.

 Andere Länder zeigen, dass sie auf ihre schlechten Tabellenplätze bei der Besoldung reagieren; nur Niedersachsen sieht tatenlos zu. Das wird Niedersachsens Tabellensituation im Besoldungsvergleich weiter verschlechtern und den Standort gefährden“, so Friedhelm Schäfer, NBB-Landesvorsitzender, direkt im Anschluss an die Bekanntgabe der Auswirkungen der aktuellen Steuerschätzung auf Niedersachsen.