21. April 2017

Seltsames Verständnis von sozialer Gerechtigkeit

Amtsangemessene Besoldung von niedersächsischen Landes- und Kommunalbeamten nur über den Rechtsweg!?

„Statt mit uns über politische Lösungen für die nachhaltige Sicherung einer amtsangemessenen Besoldung der niedersächsischen Landes- und Kommu-nalbeamten zu sprechen, zwingt man uns auf dem Rechtsweg die Frage zu klären, ob mit der diesen zugestandenen Besoldung gerade noch der verfas-sungsrechtlich notwendige Abstand zur Grundsicherung eingehalten wird. Es ist beschämend, dass diese Frage überhaupt geklärt werden muss. Wer das Thema soziale Gerechtigkeit zum Wahlkampfthema macht und dahin-gehend Glaubwürdigkeit erwartet, muss sich fragen lassen, warum er sich hier politischen Lösungen verweigert“, so Friedhelm Schäfer, der Vorsitzen-de des NBB, im Vorfeld eines am kommenden Dienstag anstehenden Verhandlungstermins beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg zur Klärung der Frage, ob die Alimentation niedersächsischer Beamter amtsangemessen ist.

Schäfer weiter: „Hinzu kommt, dass man sich aktuell selbst unserer berech-tigten Forderung verschließt, auch den Beamtinnen, Beamten und Versor-gungsempfängern in den unteren und mittleren Besoldungsgruppen die im aktuellen und im vorangegangenen Tarifabschluss verabredeten Mindest-erhöhungsbeträge von jeweils 75,- Euro zuzusprechen. Auch ein Indiz für ein seltsames Verständnis von sozialer Gerechtigkeit, denn dafür gibt es weder haushalterische Gründe noch sprechen besoldungsrechtliche Grundsätze dagegen.“