22. September 2022
Auf Facebook teilenAuf Twitter weitersagenArtikel versenden

Protest des NBB zeigt Wirkung:

Anhebung der Wegstreckenentschädigung wird endlich umgesetzt!

 

Der Niedersächsische Beamtenbund und Tarifunion (NBB) begrüßt ausdrücklich die Ankündigung des Finanzministeriums, die Niedersächsische Reisekostenverordnung anzupassen und damit die Wegstreckenentschädigung für dienstlich veranlasste Fahrten mit dem privaten PKW auf 0,38 € anzuheben.

 

Finanzminister Hilbers hat diese Entscheidung heute gegenüber dem NBB mitgeteilt und dabei angekündigt, bis auf Weiteres die dringend erforderliche Nachbesserung der Wegstreckenentschädigung im Rahmen eines Runderlasses vornehmen zu wollen. Die neue Regelung tritt umgehend zum 01. Oktober 2022 in Kraft.

Der NBB und seine Mitgliedsgewerkschaften und -verbände haben bereits seit längerem in diversen politischen Inititativen genau diese Anhebung der Wegstreckenentschädigung angemahnt und unter anderem im Rahmen einer Aktion vor dem Niedersächsischen Landtag die eigenen Forderungen nachhaltig untermauert.

Anlass der Forderungen des NBB waren die deutlich zunehmenden finanziellen Belastungen der betroffenen Beschäftigten, die zur Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben verpflichtet sind, auf ihren privaten PKW zurück zu greifen. „Die bislang dafür abzurechnenden 0,30 € pro Kilometer sind bereits seit langem und spätestens seit dem deutlichen Anstieg der Kraftstoffpreise nicht ausreichend und kostendeckend gewesen!“, so Alexander Zimbehl, 1. Landesvorsitzender des NBB.

Nunmehr begrüßt der NBB ausdrücklich, dass das Finanzministerium hier nun in einem ersten Schritt zu einer unbürokratischen Lösung im Interesse der Beschäftigten gekommen ist.

„Diese Entscheidung deckt sich zumindest mit unserer grundsätzlichen Forderung nach einer Anhebung und ist von daher ausdrücklich zu begrüßen.“, so Zimbehl weiter. „Gleichzeitig müssen wir weiterhin die Entwicklung der Kraftstoffpreise im Blick behalten und erforderlichenfalls noch einmal auffordern nachzusteuern, damit unsere Kolleginnen und Kollegen nicht erneut in die Situation kommen, dienstlich notwendige Fahrten teilweise aus der eigenen Tasche zu bezahlen.“