01. Oktober 2018

Ausschuss für „Öffentliches Dienstrecht“ wird nicht eingerichtet

Mit Enttäuschung hat der NBB die Entscheidung des Ältestenrats des Landtags zur Kenntnis genommen.

 

Dem Ablehnungsschreiben der Präsidentin des Niedersächsischen Landtages, Frau Dr. Gabriele Andretta, ist zu entnehmen, dass der Ältestenrat des Landtages an der zu Beginn der 15. Wahlperiode (2003 – 2008) getroffenen Entscheidung weiter festhält.

Fachausschüsse sollen möglichst spiegelbildlich zu den Ressorts der Landesregierung eingerichtet sein. Des Weiteren erwartet der Ältestenrat, dass mit einer Konzentration auf eher wenige Ausschüsse und einer stringent organisierten Arbeit, deren Bedeutung gestärkt wird.

Der NBB ist nach wie vor davon überzeugt, dass ein Ausschuss „Öffentliches Dienstrecht“ notwendig ist, um die Belange der in der niedersächsischen Landesverwaltung tätigen Menschen und die zukünftigen Herausforderungen einer funktionalen und modernen Landesverwaltung angehen zu können. In seiner Auffassung sieht sich der NBB gestärkt. Unlängst hat der dbb schleswig holstein auf seinem Landesgewerkschaftstag den Beschluss gefasst, alles dafür in die Wege zu leiten, dass im Kieler Landtag ein solcher Ausschuss eingerichtet wird. Auch für die Schleswig Holsteiner ist der Ausschuss notwendig. Es wird daher interessant sein, wie der Kieler Landtag die Notwendigkeit für die Einrichtung eines Ausschuss für „Öffentliches Dienstrecht“ einstuft.