06. Oktober 2020

Auswirkungen der Corona-Krise:

Die Landesfrauenvertretung des Niedersächsischen Beamtenbundes und Tarifunion zu den Folgen der COVID-19-Pandemie für die Frauen

 

Die  Landesfrauenvertretung des NBB sieht in den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in besonderem Maße Folgen für die Frauen in der Gesellschaft.

So mussten gerade die Frauen versuchen, Haushalt, Familie, Pflege, Erziehung, Beruf und Ehrenamt unter einen Hut zu bringen und dies mit der Schwierigkeit, dass bei Weitem nicht alle Tätigkeiten im öffentlichen Dienst als systemrelevant eingestuft waren bzw. sind. Dies führte dazu, dass eine Kinderbetreuung häufig nicht gewährleistet war bzw. ist und damit gerade die Frauen häufig überproportional belastet waren und sind. Dies hat nach Einschätzung der Landesfrauenvertretung des NBB zu einer deutlichen Benachteiligung weiblicher Beschäftigter und damit zu einer Rolle rückwärts in Sachen Gleichberechtigung  geführt.

Die Vorsitzende der Landesfrauenvertretung im NBB, Kerstin Rhode-Fauerbach, erkennt an, dass in der Corona-Krise zwar oft recht schnell die Möglichkeit zum Homeoffice geschaffen wurde, um beispielsweise auch eine Kinderbetreuung zu Hause zu gewährleisten. Dabei wurden aber elementare Dinge nicht beachtet. Als Beispiele nennt Rhode-Fauerbach in erster Linie die oftmals unzureichende technische Ausstattung und die Arbeitsbedingungen, z.B. im Hinblick auf die Ergonomie der häuslichen Arbeitsplätze oder die Arbeitszeiten. Darüber hinaus bemängelt sie die oftmals noch unzureichende Modernisierung der Leitungskultur, die auf stärkeres Vertrauen statt auf Controlling setzt. Die aktuellen Strukturen und die immer noch gelebte Präsenzkultur  in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes stehen nach ihrer Auffassung einer verstärkten Wahrnehmung von Homeoffice entgegen.

Zusammenfassend spricht sich die Landesfrauenvertretung des NBB dafür aus, dass die Möglichkeit des Homeoffice zukünftig nur eine alternierende Option, keinesfalls aber eine dauerhaft verpflichtende Maßnahme sein darf.

Kerstin Rhode-Fauerbach befürchtet, dass die ausschließliche Arbeitswahrnehmung im Homeoffice unter den jetzigen Bedingungen zu einer Falle insbesondere für Frauen werden könnte. Unter dem Deckmantel besserer Vereinbarkeit von Beruf und Familie könnten Frauen zunehmend ins Homeoffice gedrängt werden, mit der Folge der Mehrfachbelastung bei gleichzeitig drohender schlechterer Beurteilung und Karrierechancen aufgrund mangelnder Präsenz. Es muss daher in jedem Fall die Wahlmöglichkeit, flankiert durch gesetzliche bzw. tarifliche Regelungen, zum Homeoffice geben.

Der 1. Landesvorsitzende des NBB Alexander Zimbehl unterstützt diese Aussagen der Landesfrauenvertretung und fordert gemeinsam mit dieser, dass bei einer Pandemie im Infektionsschutzgesetz ein Freistellungsanspruch ebenso verbindlich geregelt wird, wie die Einführung von Lohnersatzleistungen bei häuslicher Betreuung von Kindern oder Pflege von Angehörigen, analog zum Krankengeld.

Darüber  hinaus müssen ehrenamtliche Leistungen finanziell aufgewertet werden.

Des Weiteren weist er nochmals nachdrücklich darauf hin, dass neben einer umfänglichen Corona-Schutzausrüstung, u.a. mit Mund-Nasen-Schutz, auch die Verbesserung der technischen Ausstattung im schulischen Bereich, sowie Fortbildung und Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der Digitalisierung, eine der Kernforderungen des NBB und seiner hier organisierten Bildungsgewerkschaften darstellen.

Nach Auffassung von Alexander Zimbehl muss das Land hier zwingend nachsteuern und auf beiden Seiten die Digitalisierung nachhaltig voranbringen. Dies dient der Schaffung gleicher Bildungschancen und liegt im vorrangigen Interesse von Beschäftigten und Eltern – hier besteht erheblicher Nachholbedarf.

Abschließend weist die Landesfrauenvertretung des NBB daraufhin, dass sämtliche Entscheidungen auch unter  dem Blickwinkel ihrer Auswirkungen auf die Geschlechter betrachtet werden müssen. Kerstin Rhode-Fauerbach fordert insoweit, dass insbesondere finanzielle Hilfen und Unterstützungen endlich auf ihre Auswirkungen  auf Männer und Frauen, Väter und Mütter überprüft und entsprechend dem Gleichheits- und Gleichberechtigungsgrundsatz umgesetzt werden sollten, um bestehende Benachteiligungen abzubauen bzw. keine neuen aufzubauen.