08. März 2022
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Belastungen für die Beschäftigten jetzt abfedern

NBB fordert angesichst der aktuellen Energiepreisentwicklung sofortige Maßnahmen der Landesregierung

Angesichts der mittlerweile explodierenden Verbrauchskosten für Energie und Treibstoffe fordert der Niedersächsische Beamtenbund und Tarifunion die Landesregierung zu einem sofortigen und entschiedenen Handeln auf.

Dabei weist der 1. Landesvorsitzende Alexander Zimbehl insbesondere auf die dringend erforderlichen Änderungen im Reisekostenrecht hin: „Eine Vielzahl unserer Kolleginnen und Kollegen ist gezwungen, für dienstliche Fahrten ihren privaten PKW zu nutzen. Dabei legen unsere Beschäftigten angesichts der Entwicklungen für Treibstoff mittlerweile erheblich drauf. Dazu kommen die spürbaren finanziellen Belastungen des täglichen Weges zur Arbeit!“

Der Niedersächsische Beamtenbund und Tarifunion hat bereits vor Monaten wiederholt auf die Dringlichkeit hingewiesen, das aktuelle Reisekostenrecht den bereits festgestellten Entwicklungen anzupassen und die Kilometerpauschale anzuheben. Dies bislang wurde durch die niedersächsische Landesregierung abgelehnt. „Jetzt werden unsere schlimmsten Befürchtungen allerdings wahr“, so Alexander Zimbehl. „Unabhängig von der Belastung, die ein jeder von uns aufgrund der aktuellen Preisentwicklungen für sich persönlich zu kompensieren hat kommt jetzt für viele Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ein weiterer Umstand hinzu. Nicht nur das tägliche Pendeln zum Arbeitsplatz, sondern gleichzeitig auch die Durchführung von Dienstgeschäften sind so für den einzelnen Beschäftigten nicht mehr leist- und bezahlbar. Wenn dieser Entwicklung seitens der Politik nicht umgehend mit Maßnahmen begegnet wird, sehen wir die so dringend benötigte Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes erheblich gefährdet.“

Seitens des Niedersächsischen Beamtenbundes lautet die klare Forderung, die Kilometerpauschale durch eine kurzfristige Gesetzesvorlage in einem ersten Schritt von 0,30 € auf mindestens 0,42 € anzuheben. Dabei orientiert sich der NBB an den Regelungen des Zeugenentschädigungsgesetzes, die eben diese Pauschalen festgeschrieben haben. Andere Bundesländer haben bereits in der Vergangenheit auf die Entwicklungen reagiert und die erforderlichen Reisekostensätze vergleichbar angepasst.

„Durch die furchtbaren Ereignisse in der Ukraine und die sich abzeichnenden Flüchtlingsströme werden in kürzester Zeit erneut erhebliche Belastungen auf den öffentlichen Dienst zukommen!“, so Alexander Zimbehl. „Dieses gilt für alle Bereiche des öffentlichen Dienstes, sowohl in der Bildung und den Sicherheitsbereichen, genauso aber in der Verwaltung. Wir brauchen jetzt Entscheidungen zugunsten unserer Beschäftigten, damit der öffentliche Dienst erneut in der Lage sein wird, diese Belastungen zu stemmen!“

Gleichzeitig erwartet der NBB von dieser Landesregierung ihren Einfluss bei der Bundesregierung nachhaltig dahingehend deutlich zu machen, dass unabhängig von einer geforderten Mehrwertabsenkung für Energiekosten auch die Pendlerpauschale so schnell wie möglich angehoben werden muss. Die besonderen Vorraussetzungen des Flächenlandes Niedersachsen machen gerade für die hiesigen Beschäftigten das Problem noch deutlich größer. Ein erster Schritt wäre dabei aus Sicht des NBB, die eigentlich zum 20. März endende Homeoffice-Verpflichtung nicht nur aus Gründen des Gesundheitsschutzes, sondern auch mit dem Ziel der Reduzierung von Pendlerkosten für die Beschäftigten weiter fortzuführen und dabei möglichst schnell eine für alle Seiten zielführende Homeoffice-Regelung in der niedersächsischen Landesverwaltung einzuführen.