17. Februar 2017

Nach Tarifabschluss: Anwendung der Nachbesserungsklausel für Besoldungs- und Versorgungserhöhungen 2017 und 2018 nieder-sächsischer Beamter und Versorgungsempfänger zwingend!

Ehrliche Wertschätzung verlangt Handeln der Landesregierung

„Wir erwarten eine Umsetzung des Gesamt-Ergebnisses des heutigen Tarifabschusses – also Haushaltsauswirkung von linearer Erhöhung und den diversen strukturellen Verbesserungen - auf die Beamtinnen, Beamten und Versorgungsempfänger/innen des Landes Niedersachsen und seiner Kommunen. In der Summe würde dieses für die Kalenderjahre 2017 und 2018 gesehen mehr Geld in die Portemonnaies unserer Kolleginnen und Kollegen spülen, als die gesetzlich bereits verankerte Erhöhung.

Wir erwarten des-halb sofortige Gespräche mit der Landesregierung darüber, wie ein ent-sprechender Ausgleich im Rahmen der von ihr zugesicherten Nachbesse-rungsklausel aussehen kann. Wir stehen dafür kurzfristig zur Verfügung; wenn die Landesregierung die Wertschätzung ihrer Beamten und Versor-gungsempfänger ehrlich meint, diese sicherlich auch“, so der NBB-Landes-vorsitzende Friedhelm Schäfer in einer ersten Bewertung des am heutigen Abend erzielten Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten der Länder.

Schäfer weiter: „Wir erwarten, dass bereits für 2017 im deutlich zweistel-ligen Millionen Euro - Bereich nachgebessert wird. Denkbar ist bspw. struk-turelle Verbesserungen unter besonderer Berücksichtigung der unteren Besoldungsgruppen innerhalb der Besoldungstabelle vorzunehmen. Das wäre ein Ansatz, um auch die Belastungen in Folge der gerade erfolgten erheblichen Steigerungen bei den Beiträgen zur privaten Krankenversiche-rung abzumildern und die Auswirkungen wegen des bisher deutlich zu niedrig eingeschätzten Verbraucherpreisanstiegs einzubeziehen.

 „Eine Verweigerung von Nachbesserungen oder Verschiebung auf das Jahr 2018 würde ein erneutes Sparmodell zur Sicherung des Mythos eines erfolgreichen Finanzministers darstellen, welches zudem auf eine geringe Wertschätzung der Betroffenen durch die Landesregierung und der sie tragenden Regierungsfraktionen hindeutet“, so Schäfer abschließend.