07. Dezember 2018

Können die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtags mit gutem Gewissen in den Spiegel schauen?

Flyer-Aktion des NBB zum Dezember-Plenum des Niedersächsischen Landtags

Vor der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2019 in der nächsten Plenarwoche macht der NBB Niedersächsischer Beamtenbund und Tarifunion nochmals alle Abgeordneten des Niedersächsischen Landtags auf die Situation der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfänger/innen aufmerksam.

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 30.10.2018 zu der Auffassung gekommen ist, dass die Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Landes Niedersachsen in etlichen Besoldungsgruppen und Jahren nicht amtsangemessen ist, muss nun das Bundesver-fassungsgericht entscheiden, ob die niedersächsische Beamtenbesoldung verfassungsgemäß ist. Darauf weist der NBB mit seiner Aktion

„Spieglein, Spieglein an der Wand, wer schafft Attraktiviät im Land“

vor der Verabschiedung des Landeshaushalts 2019 alle Abgeordneten des Niedersächsischen Landtags erneut nachdrücklich hin!

Der Landesvorsitzende Martin Kalt hebt zu dieser Aktion hervor: „Die Beschäftigten sind es leid, länger von der Politik hingehalten zu werden. Diese erweckt immer den Anschein, es sei alles in Ordnung. Dieses ist tatsächlich jedoch nicht so! Daher haben wir folgende Forderungen nicht nur an die Landesregierung sondern auch an die Mitglieder des Landtags:

  • Bauen Sie das seit 2005 bestehende Sonderopfer der Beamtinnen und Beamten (jährlich ca. 700 Mio. Euro!) ab und setzen Sie sich für eine verfassungskonforme Besoldung ein.
  • Führen Sie hierzu kurzfristig Lösungsgespräche mit dem NBB!“

Den Abgeordneten wird mit Blick in einen Spiegel die Frage gestellt: „Können Sie mit gutem Gewissen in den Spiegel schauen?“ Sie werden eindringlich aufgefordert, die richtigen Weichenstellungen vorzu-nehmen, um für eine starke und leistungsfähige Landesverwaltung für Niedersachsen zu handeln.

Flyer