01. Juli 2019

Landesregierung beschließt Sonderzahlung für Beamtinnen und Beamte

Versorgungsempfänger/innen gehen allerdings leer aus!

Auf der Klausurtagung der Niedersächsischen Landesregierung wurde beschlossen, dass es künftig wieder eine Sonderzahlung für alle Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen geben wird.

Nachdem sich die Regierungsfraktionen im Rahmen ihrer Klausurtagungen schon grundsätzlich für den Wiedereinstieg in die Sonderzahlung ausgesprochen hatten, steht nun endgültig fest, dass es mehr Geld für die Beamtinnen und Beamten geben wird.

Mit großer Kritik nimmt der NBB allerdings die Tatsache, dass die Versorgungsempfänger/innen des Landes Niedersachsen, trotz seiner intensiven Bemühungen bis zum Schluss, von der Sonderzahlung ausgeschlossen sind, zur Kenntnis.

In einer Stellungnahme äußerte sich dazu Martin Kalt, der Landesvorsitzende des NBB: „Es ist positiv zu bewerten, dass die Landesregierung der Argumentation des NBB folgt und seinen Beamtinnen und Beamten künftig wieder eine Sonderzahlung zugesteht. Damit zeigen unsere jahrelangen Bemühungen endlich Erfolg. Bei der Höhe dieser Beträge, sehe ich diese Entscheidung aber nur als den Einstieg an. In den nächsten Jahren müssen weitere Steigerungen erfolgen.

Sehr ärgerlich und überhaupt nicht hinzunehmen ist allerdings, dass die Versorgungsempfänger/innen außen vor bleiben und leer ausgehen. Auch hier ist die Zahlung eines Betrages aus unserer Sicht notwendig.

Für den NBB heißt dieses Ergebnis, dass wir uns auf unser Klageverfahren in Karlsruhe, aufgrund der Beschlussvorlagen des Bundes-verwaltungsgerichts in Leipzig, konzentrieren werden.“

 

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