23. September 2022
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Amtsangemessene Alimentation in Niedersachsen

Landtag beschließt trotz erheblicher Bedenken des NBB vorgelegten Gesetzesentwurf

In seiner letzten Plenarwoche im Rahmen der laufenden Legislaturperiode hat der Niedersächsische Landtag das Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation in Niedersachsen beschlossen.

Alexander Zimbehl, 1. Landesvorsitzender des NBB, begrüßt dabei zwar im Grundsatz den Willen der Landesregierung und des Niedersächsischen Landtages, die Alimentation für die Beamtinnen und Beamten, sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, anzupassen und die Betroffenen im Ergebnis besser zu besolden.

„Anscheinend hat der Gesetzgeber endlich erkannt, dass die niedersächsische Alimentation aktuell und in der Vergangenheit im Kern nicht amtsangemessen erfolgt“, so Zimbehl nach Verabschiedung des Gesetzes.

Gleichzeitig bekräftigt der NBB aber seine Auffassung, dass im Ergebnis auch weiterhin von einer deutlichen Unteralimentierung in Niedersachsen ausgegangen werden muss.

„Der niedersächsische Gesetzgeber hat nun im Ergebnis ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetzt beschlossen um einen offensichtlich verfassungswidrigen Zustand zu beheben“, so Zimbehl weiter. Der Gesetzgeber riskiert dadurch bewusst, das Klagerisiko weiter beizubehalten.

„Seit über 15 Jahren weist der NBB auf die tatsächliche Unteralimentierung im niedersächsischen Besoldungssystem hin und ist gleichzeitig klageführende Partei vor dem Bundesverfassungsgericht um für die Betroffenen endlich eine gerechte Alimentation zu erzielen!“, so Zimbehl.

Schwerpunkt der Argumentation des NBB ist dabei, dass der erforderliche Mindestabstand von 15 % zum Grundsicherungsniveau in Niedersachsen nicht eingehalten wird. Diese Argumentation deckt sich auch mit der bereits in der Vergangenheit ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

„Jetzt hat der Niedersächsische Landtag trotz klarer Warnungen nicht nur ein verfassungsrechtlich bedenkliches, sondern gleichzeitig ein für unsere Beamtinnen und Beamten, sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger nicht ausreichendes Gesetz verabschiedet!“, so Zimbehl.

„Wir bedauern ausdrücklich, dass es auch dieser Landesregierung und dem Niedersächsischen Parlament im Zuge der nun ablaufenden Legislaturperiode nicht gelungen ist, seine eigenen Beamtinnen und Beamten angemessen und an den verfassungsrechtlichen Grundsätzen angelehnt zu besolden“, so Zimbehl.