Vereinbarung nach § 81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) „Telearbeit und mobile Arbeit in der niedersächsischen Landesverwaltung“
Der NBB Niedersächsische Beamtenbund und Tarifunion hat mit der Landesregierung und den weiteren gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen nach intensiven Beratungen und Verhandlungen in einer gemeinsamen Vereinbarung die Rahmenbedingungen für mobile Arbeitsformen in der niedersächsischen Landesverwaltung ab dem 1. Juli 2021 festgelegt.
Vereinbarung zu Telearbeit und mobile Arbeit in der Niedersächsischen Landesverwaltung
Alle Vereinbarungen nach § 81 NPersVG