21. Juli 2021

Neue Vereinbarung zu Homeoffice in der Landesverwaltung seit dem 1. Juli 2021 in Kraft

Vereinbarung nach § 81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) „Telearbeit und mobile Arbeit in der niedersächsischen Landesverwaltung“

 

Der NBB Niedersächsische Beamtenbund und Tarifunion hat mit der Landesregierung und den weiteren gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen nach intensiven Beratungen und Verhandlungen in einer gemeinsamen Vereinbarung die Rahmenbedingungen für mobile Arbeitsformen in der niedersächsischen Landesverwaltung ab dem 1. Juli 2021 festgelegt.

Vereinbarung zu Telearbeit und mobile Arbeit in der Niedersächsischen Landesverwaltung

Alle Vereinbarungen nach § 81 NPersVG