04. Mai 2016

Verhandeln statt Verordnen – Fallbeil für Berufsbeamtentum

Niedersachsen braucht starkes Berufsbeamtentum und gute Bezahlung

„Die heute erneuerte Forderung des DGB nach Verhandlungen der Landesregierung mit den Gewerkschaften über die Besoldung niedersächsischer Beamtinnen und Beamter halten wir für falsch. Verhandeln statt Verordnen ist das Fallbeil für das Berufsbeamtentum und den öffentlichen Dienst in Niedersachsen insgesamt und widerspricht Art. 33 GG. Niedersachsen hingegen braucht als Standortfaktor ein starkes Berufsbeamtentum und eine anständige Bezahlung. Das vom DGB kritisierte Vorgehen der Landesregierung ist deshalb problematisch, weil die zugesagte Nachbesserungsklausel nicht mit Leben gefüllt wurde. Wir sind gespannt, ob die Landesregierung bei den anstehenden Beratungen zum Landeshaushalt 2017/2018, mit dem auch eine Entscheidung über die Besoldungs- und Versorgungserhöhungen für die beiden Jahre getroffen werden wird, die Tarifentwicklung insgesamt, die Folgen der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie die schwierige Nachwuchskräftesituation berücksichtigen wird“, so der Landesvorsitzende des NBB Friedhelm Schäfer in einer ersten Reaktion auf die Forderung des DGB nach dem Schluss mit dem Besoldungsdiktat am heutigen Tag in Hannover.

Schäfer weiter: „Wir erwarten von der Landesregierung und allen Abgeordneten des Niedersächsischen Landtags da einiges, um den Besoldungsrückstand - im Wesentlichen durch die faktische Streichung des sogenannten Weihnachtsgeldes im Jahr 2005 hervorgerufen - zu verkleinern. Politik und Bevölkerung erwarten zurecht, dass die beamteten Beschäftigten tagtäglich das Funktionieren des Gemeinwesens in Niedersachsen durch ihre Tätigkeit als Lehrer, in den Gerichten, den Justizvollzugsanstalten, den Kommunen, bei der Polizei, der Feuerwehr oder in der Steuerverwaltung organisieren. Dann können diese andersherum aber auch verlangen, dafür angemessen bezahlt zu werden. Deshalb ist für die Jahre 2017 und 2018 ein großer „Schluck aus der Pulle“ notwendig.