25. April 2017

„Heißer Herbst“ nötig?!

OVG hält Besoldung im Jahr 2013 für verfassungswidrig – Beschäftigte nicht weiter über Jahre vertrösten

„Wir werten den Beschluss des OVG Lüneburg als klares Indiz dafür, dass die Besoldung niedersächsischer Beamtinnen und Beamter dringend deutlich verbessert werden muss. Es kann doch nicht sein, dass es dem Land ausreicht, wenn seine Beamtinnen und Beamten im Landesdurchschnitt gerade einmal über ein Einkommen knapp über der sozialen Mindestsicherung verfügen.

Wir bleiben bei unserer Auffassung, dass eine amtsangemessene Alimentation für jede Beamtin und jeden Beamten an jedem Ort in Niedersachsen gewährleistet sein muss. Das Land wäre jetzt gut beraten, endlich in einen politischen Dialog mit uns über Lösungsmöglichkeiten einzutreten, statt weiter Gerichtsentscheidungen abzuwarten. Wer das Thema der sozialen Gerechtigkeit vor sich herträgt, muss jetzt reagieren. Unsere Kolleginnen und Kollegen sind es leid, wieder über Jahre vertröstet zu werden.

 

Wenn das Land dieses erneute Gesprächsangebot ablehnt, werden wir unter Einbeziehung weiterer in unserer Mitgliedschaft gesehener und thematisierter Unzulänglichkeiten über die Durchführung eines „heißen Herbstes“ in unseren Organen diskutieren und entscheiden. Ich werde vorschlagen, dass wir für die Jahre 2005 bis 2012 und ab 2014 in den drei Musterverfahren in Revision gehen. Das ist die logische Konsequenz aus den heutigen Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts“, so Friedhelm Schäfer, der Vorsitzende des NBB, am heutigen Nachmittag direkt im Anschluss an die Urteilsverkündung in drei mit Unterstützung des NBB geführten Musterverfahren zur amtangemessenen Alimentation durch das OVG Lüneburg.