18. April 2018

Gerechtfertigte Erwartungen der Beamtinnen und Beamten wieder enttäuscht

SPD-Landesparteitagsbeschluss entfacht erneut die Diskussion zu einer Sonderzahlung in der niedersächsischen Landesverwaltung

Erneut hat es die Landesregierung nicht verstanden ein Zeichen der Wertschätzung für die Beamtinnen und Beamten der niedersächsischen Landesverwaltung und Versorgungsempfänger zu setzen.

Die erneut entfachte Diskussion zu einer Wiedergewährung einer Sonderzahlung, die bereits in 2005 durch die damalige Landesregierung abgeschafft wurde, ist diesmal nicht durch die Gewerkschaften in Gang gesetzt worden, sondern durch einen SPD-Landesparteitagsbeschluss.

Die niedersächsische Landesverwaltung ist der verlässliche Standortfaktor für Unternehmen und beabsichtigte Investitionen. Somit Garant für Beschäftigung in Niedersachsen.

„Die aktuellen Signale seitens der Landesregierung, nicht über eine Besoldungsverbesserung für die Beamtinnen und Beamten nachzudenken, ist für die Betroffenen wieder einmal ein Schlag ins Gesicht und hat Unverständnis ausgelöst. Seit 2005 verfolgt der NBB mit Musterklagen das Ziel einer Unteralimentation entgegenzuwirken und die Abstandswahrung zur sozialen Mindestsicherung einzuhalten. Absichtserklärungen der Politik zu Verbesserungen in der Besoldung, die vorgenommen werden müssten, wenn es dem Land wieder besser gehe, sind scheinbar bei vielen vergessen“, so der NBB-Landesvorsitzende Martin Kalt.

Der NBB erwartet nunmehr ein sichtbares Zeichen von der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen für den kommenden Landeshaushalt, um die Teilhabe der Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen an der allgemeinen Einkommensentwicklung und den Abbau der Unteralimentierung in unserem Land sicherzustellen, was auch bedeuten würde, dass die guten Ansätze des Koalitionsvertrages hinsichtlich einer Attraktivitätssteigerung der niedersächsischen Landesverwaltung nicht ad Absurdum zu führen.