Im Ergebnis des Tarifergebnisses zum Tarifvertrag der Länder (TV-L) aus dem Dezember des vergangenen Jahres erfolgt derzeit weiterhin die Umsetzung in Niedersachsen für die Beamtinnen und Beamten, sowie die Versorgungsempfänger.
Nachdem sich am 9.Dezember 2023 die Tarifparteien auf ein Tarifergebnis geeinigt hatten, folgten im Januar dieses Jahres die Besoldungsgespräche der gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen mit dem niedersächsischen Finanzminister. Seinerzeit wurde grundsätzlich die inhalts- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses für die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, sowie die Versorgungsempfänger miteinander vereinbart.
Dabei hatte das niedersächsische Finanzministerium schon damalig signalisiert, dass die Übertragung auch aus besoldungsrechtlichen Gründen und zur Beschleunigung des Verfahrens in zwei Gesetzesschritten erfolgen werde. Im ersten Schritt wurde für die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie, gestaffelt in mehreren Schritten, nach Gesetzesvorlage am 13.März 2024 im niedersächsischen Landtag beschlossen.
Aktuell erfolgt nunmehr das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren zum Niedersächsisches Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025, dem sogenannten Besoldungsgesetz II, also dem zweiten Schritt der Besoldungserhöhung.
Dabei geht es um die besoldungsrechtliche Umsetzung des Sockelbetrages, sowie gleichzeitig die dann folgende lineare Erhöhung.
Das bedeutet im Ergebnis, sobald das Besoldungsgesetz den parlamentarischen Weg passiert haben wird, dass die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen, sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zum 01.11.2024 im Rahmen der Besoldungsanpassung jeweils den Sockelbetrag auf ihre jeweilige Besoldungs- oder Versorgungsstufe in Höhe von 200,- € erhalten. Im zweiten Schritt, dann zum 01.02.2025, erfolgt die lineare Erhöhung um 5,5 % zum dann neuen Besoldungsbetrag.
Der NBB hat dem vorgelegten Gesetzesentwurf im Stellungnahmeverfahren im Grundsatz zugestimmt, bedeutet dieser Entwurf das Ergebnis der Besoldungsgespräche zur Umsetzung des Tarifergebnisses TV-L aus dem vergangenen Jahr.
Dabei ist es dem NBB aber wichtig zu betonen, dass die Landesregierung ihre politische Zusage der inhalts- und wirkungsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses zwar eingehalten hat. Dieses ist aber in allen anderen Bundesländern genauso geschehen und bedeutet somit im Ergebnis keinen Wettbewerbsvorteil für das Land Niedersachsen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich Niedersachsen auch weiterhin im Besoldungsvergleich mit den anderen Bundesländern und insbesondere mit dem Bund in nahezu allen Besoldungsstufen auf den letzten Plätzen befindet wurde hier die Möglichkeit nicht genutzt, die Attraktivität des Berufsbeamtentums in Niedersachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern nachhaltig zu verbessern.
Unabhängig dieses nach wie vor aus unserer Sicht unbefriedigenden Vergleichs auf Bund-Länder-Ebene haben wir die Landesregierung aber auch im Zuge dieses Gesetzgebungsverfahrens zum wiederholten Male ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus unserer Sicht – entgegen der Gesetzesbegründung der Landesregierung – die amtsangemessene Alimentation der Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen nach wie vor nicht erfüllt ist. Dabei geht es insbesondere um den Mindestabstand zur sozialen Grundsicherung, der aktuell unter anderem infolge der Erhöhungen des Bürgergeldes neu zu berechnen war.
So haben wir im Rahmen unserer Stellungnahme zudem klar herausgestellt, dass selbst der Gesetzgeber darauf hinweist, dass das für die vorgesehene Besoldungsanpassung 2024 auf der Ebene der ersten Prüfungsstufe erforderliche zweite Parameter – die Beachtung des Vergleichs zum Nominallohnindex – verletzt ist. Dies macht auch weiterhin deutlich, dass nur eine signifikante Besoldungserhöhung durch Anpassung aller linearen Besoldungsstufen zu einer tatsächlichen amtsangemessenen Alimentation führen kann.
Weiterer Kernpunkt unserer Kritik ist die Realisierung eines für das Kalenderjahr 2024 erstmalig geschaffenen zusätzlichen Familienzuschlag in Höhe von 1.000, -€.
Wenngleich der NBB grundsätzlich begrüßt, insbesondere Familien mit Kindern eine zusätzliche finanzielle Komponente zukommen zu lassen, widerspricht diese erneute rein familienbezogene Zuschlagsvariante dem Grundgedanken der Alimentation. So wurde aus unserer Sicht erneut nur eine befristete Lösung der zu niedrig gewährten Alimentation geschaffen, die sich ausschließlich an haushälterischen Gesichtspunkten orientiert und keine langfristige Regelung gewährleistet, die Planungssicherheit für die Beamtinnen und Beamten schafft.
Gleichzeitig hält die niedersächsische Landesregierung nach wie vor an der bereits vereinbarten Variante eines Besoldungsergänzungszuschuss in Form des Familienergänzungszuschlages fest und an der Anrechenbarkeit des Partnereinkommens.
Der NBB appeliert aus diesem Grunde erneut an die niedersächsische Landesregierung, die in der vergangenen Legislaturperiode beschlossenen Änderungen zum Niedersächsischen Besoldungsgesetz umgehend anzupassen um tatsächlich für alle Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen endlich eine verfassungsgemäße Alimentation zu erzielen. Es muss gelingen, selbst unabhängig des anhängigen Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht, endlich an einer Weiterentwicklung der Besoldung zu arbeiten, die der Verfassung und dem Leistungsprinzip tatsächlich und für alle gerecht Rechnung trägt.