Personalratswahlen 2020

Am 10. März 2020 finden die Wahlen zu den Personalvertretungen und der Jugend- und Auszubildendenvertretung statt.

Dazu hat der NBB wieder die Broschüre „Wahlordnung zum Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz“ aufgelegt. Diese einheitlich gestaltete Broschüre für Dienststellen und Schulen soll als Orientierungshilfe, insbesondere für die örtlichen Wahlvorstände, dienen. Ziel ist es, sie in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen und ihre Tätigkeit zu erleichtern. So beinhaltet diese z. B. Berechnungsbeispiele u.a. für die Aufteilung der Sitze auf Frauen und Männer oder die Ermittlung der Sitzverteilung bei den unterschiedlichen Konstellationen.

Die Broschüre kann bei der zuständigen Fachgewerkschaft angefordert werden.

Vordrucke

Die vom MI zur Verfügung gestellten Mustervordrucke, können direkt im Internet von der Website des Mi heruntergeladen werden

Word-Format: www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/offentliches_dienstrecht_korruptionspravention/personalvertretungsrecht/-102050.html

OpenOffice-Format:

www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/offentliches_dienstrecht_korruptionspravention/personalvertretungsrecht/-102294.html

Übersicht der relevanten Termine und Fristen

Anfang Dezember 2019:

Erklärung von Nebenstellen oder sonstigen Teilen einer Dienststelle zu Dienststellen i. S. des NPersVG

(§ 6 Abs. 3 Sätze 1 und 2 NPersVG) oder ggf. deren Aufhebung (§ 6 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. § 121 Abs. 2 NPersVG)

bis Mitte Dezember 2019:

Bestellung des Wahlvorstands (§ 18 Abs. 1, §§ 19 und 47 Abs. 4, § 49 Abs. 2 und § 52 Abs. 1 NPersVG).

rechtzeitig, spätestens am 07.01.2020:

Bekanntgabe der Namen des Wahlvorstands (§ 1 Abs. 4 WO-PersV)

zwei Wochen nach Bekanntgabe der Namen des Wahlvorstands, spätestens am 21.01.2020:

Vorlage des Ergebnisses etwaiger Vorabstimmungen (§ 6 WO-PersV)

spätestens am 27.01.2020 – bei Stimmabgabe auch am 11.03.2020 spätestens am 28.01.2020:

Aushang des Wahlausschreibens (§ 8 WO-PersV)

unverzüglich danach:

Auslegung des Wählerverzeichnisses (§ 4 Abs. 2 WO-PersV)

spätestens am 10.02.2020, vorausgesetzt,  dass das Wahlausschreiben am 27.01.2020 ausgehängt wird:

Einreichung der Wahlvorschläge (§ 9 Abs. 2 WO-PersV)

spätestens am 02.03.2020:

Bekanntgabe der Wahlvorschläge (§ 15 WO-PersV)

am 10.03.2020, ggf. auch am 11.03.2020:

Tag der Stimmabgabe

danach:

Feststellung der Wahlergebnisse durch die örtlichen Wahlvorstände (§ 22 WO-PersV)

unverzüglich danach:

Feststellung der Wahlergebnisse durch die Wahlvorstände für die Wahlen der Stufen- und Schulstufenvertretungen (§§ 42, 43 WO-PersV) und Gesamtpersonalräte (§ 45 WO-PersV)

spätestens am 24.03.2020 - bei Stimmabgabe auch am 11.03.2020 spätestens am 25.03.2020:

Einberufung der ersten Sitzung der Personalräte und Stufenvertretungen durch die Wahlvorstände (§ 29 Abs. 1, §§ 47, 48 und 49 NPersVG) sowie

Wahl der oder des Vorsitzenden und der Stellvertreterin oder des Stellvertreters der Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 53 Abs. 1 NPersVG)