16. Juli 2020
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NBB begrüßt im Grundsatz die Änderungen zum Personalvertretungsgesetz, bedauert aber ausbleibende Regelungen zu Personalversammlungen

Der niedersächsische Beamtenbund und Tarifunion begrüßt im Grundsatz das im Landtag beschlossene Gesetz zur Änderung niedersächsischer Rechtsvorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie und dabei insbesondere einzelne Änderungen zum Personalvertretungsgesetz.

So besteht nunmehr unter anderem die Möglichkeit, Personalratssitzungen im Falle einer epidemischen Lage per Telefon- oder Videokonferenz durchführen zu lassen. Gleichzeitig besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Umlaufbeschlüsse schriftlich oder per E-Mail durchzuführen.

Der NBB hatte, vertreten durch seinen 1. Landesvorsitzenden Alexander Zimbehl, im Juni vor dem Innen- und dem Sozialausschuss des Niedersächsischen Landtages umfangreich zum vorgelegten Gesetzentwurf Stellung genommen. Dabei begrüßt der NBB nunmehr, dass einzelne Anmerkungen und Korrekturvorschläge im Ergebnis in den endgültigen Gesetzestext einflossen.

So wurde unter anderem die zunächst nicht vorhandene Laufzeit des Gesetzes, beziehungsweise Evaluationsmöglichkeit durch den NBB bemängelt. Dieser Hinweis wurde in weiten Teilen durch den Gesetzgeber aufgenommen und das Vorliegen einer pandemischen Lage als Grundlage für einzelne Änderungen übernommen. Dementgegen flossen datenschutzrechtliche Forderungen des NBB leider nicht in Gänze in den Gesetzestext ein.

Der NBB kritisiert gleichzeitig, dass aus dem neuen Personalvertretungsgesetz keine Regelungen zur Durchführung von Personalversammlungen hervorgehen. Diese Regelungen wurden durch den NBB nachhaltig angemahnt. Es bleibt zu hoffen, dass die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie zukünftig wieder die Durchführung von Personalversammlungen zulässt.

Neben den Änderungen zum Personalvertretungsgesetz hatte der NBB unter anderem deutlich zur geplanten Zwangsverpflichtung von Pflegekräften für den Fall einer epidemischen Lage Stellung genommen. Dabei hatte der NBB nachhaltig seine Ablehnung zu diesem Vorhaben den Mitgliedern der Ausschüsse zum Ausdruck gebracht. Diese Zwangsverpflichtung wurde nunmehr nicht in das Artikelgesetz aufgenommen, was seitens des NBB ausdrücklich begrüßt wird.

Den endgültigen Gesetzestext, insbesondere zum Personalvertretungsgesetz, werden wir – sobald dieser vorliegt - umgehend zur Verfügung stellen.