22. Februar 2019
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„Rechtsschutzfonds für Einsatzkräfte“ – ein weiterer Schritt zum Schutz von Einsatzkräften

Antrag der Regierungsfraktionen im Niedersächsischen Landtag wird vom NBB begrüßt.

 

Mit dem von den Regierungsfraktionen am 19.02.2019 vorgelegten Entschließungsantrag „Rechtsschutzfonds für Einsatzkräfte mit Leben füllen“ im Niedersächsischen Landtag, geht díe Landesregierung ihren Weg, nämlich die Einsatz-, Rettungs- und Hilfskräfte vor Gewalt, Beleidigungen und Übergriffen zu schützen, konsequent weiter.

 

Der NBB begrüßt diese weitere Initiative ausdrücklich und unterstützt auch die weiteren im Antrag formulierten Maßnahmen. Insbesondere die Einbindung der in Niedersachsen tätigen Hilfsorganisationen ist der richtige Ansatz, um schnell und unbürokratisch sichtbare Ergebnisse zu schaffen und ein deutliches Zeichen für die betroffenen Helferinnen und Helfer zu setzen.

NBB-Landesvorsitzender Martin Kalt: “Ziel aller Maßnahmen muss es eigentlich sein, dass es gar nicht erst zu Gewalttätigkeiten gegen Einsatzkräfte, Amts- oder Mandatsträger kommt. Wenn dies jedoch geschieht, kommt zu der erschwerenden Lage, während eines Einsatzes oder Dienstes beleidigt oder sogar körperlich angegangen zu werden, in Folge dessen auch noch die belastende Situation vor Gericht hinzu, wo sich ein Helfer oft als „Angeklagter“ fühlt denn als Zeuge wiederfindet. Hier ist dann ein beigeordneter Rechtsbeistand, der hilfreich zur Seite steht, enorm wichtig. Nur so kann der Persönlichkeitsschutz der Einsatzkräfte, Amts- oder Mandatsträger gewährleistet werden“