15. März 2020

NBB fordert Notfallplan und umgehende Maßnahmen zur Krisenbewältigung für den öffentlichen Dienst in Niedersachen

Land Niedersachsen und die niedersächsischen Kommunen müssen sich ihrer Verantwortung für den öffentlichen Dienst bewusst sein und jetzt handeln!

Angesichts der aktuellen Krisensituation im Zusammenhang mit der rasanten Ausbreitung des Corona-Virus fordert der Niedersächsische Beamtenbund und Tarifunion (NBB) die Landesregierung sowie die Nds. Kommunen auf, umgehend abgestimmte und einheitliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sowie der gesamten Bevölkerung durchzuführen.

So ermahnte der 1. Landesvorsitzende des NBB, Alexander Zimbehl, die Landesregierung am Wochenende, sich ihrer Verantwortung für den öffentlichen Dienst deutlich mehr bewusst zu sein. „Wir brauchen jetzt übergreifende Maßnahmen seitens des Landes zusammen mit den Kommunen – jedes behördliche Handeln, das nicht unbedingt erforderlich ist, muss schnellstens zurückgefahren werden“, so Zimbehl in Hannover. 

Der NBB nennt beispielhaft weite Teile der Steuer- und Finanzverwaltung, die Beschäftigten in einer überwiegenden Zahl der Ministerien und den landesweiten Mittelbehörden. „All die Aufgaben, die aktuell nicht unbedingt zu erledigen sind, müssen nunmehr auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten sofort auf Basis einer allgemeinen Dienstbefreiung nach Hause geschickt werden.“, so Alexander Zimbehl weiter. 

Als weiteres Beispiel nannte Zimbehl den Bereich der Justiz, insbesondere der Gerichtsbarkeit. „Selbst auf die Gefahr hin, dass Bußgeldsachen verjähren – der Verfolgungsanspruch des Staates kann nicht so groß sein, dass man es riskieren kann unsere Kolleginnen und Kollegen der Justizverwaltung, beziehungsweise Richter und Staatsanwälte, in irgendeiner Art und Weise zu gefährden. Insbesondere Polizei und Justiz haben auf Landesebene naturgemäß mit vielen Bürgern zu tun. Hier muss das Land jetzt reagieren und den Schutz der Beschäftigten im Vordergrund sehen.“, so Zimbehl zu diesem Komplex. Auch der ausschließliche Verweis auf die polizeiliche Möglichkeit der Online-Anzeige käme bei diesen Sofortmaßnahmen in Betracht.

Zusätzlich zu diesen Schritten fordert der NBB die kommunalen Arbeitgeber auf, zumindest auf vergleichbaren Wege zu verfahren.
Dr. Peter Specke, 2. Landesvorsitzender des NBB und Vorsitzender der Kommunalgewerkschaft `komba` forderte die Kommunen im Land Niedersachsen ebenso nachhaltig auf, jetzt umgehend zu reagieren und alle Einrichtungen, die nicht zwingend die Grundsicherung der Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen, zu schließen oder maximal mit Notbetrieb zu besetzen. „Für die Kommunen in Niedersachsen gilt eine absolut identische Verfahrensweise wie für das Land.“, so Specke.

„Die Beschäftigten in den Krankenhäusern, die Rettungsdienste und die Feuerwehren arbeiten teilweise schon jetzt bis an die Grenzen der Belastbarkeit. Wir müssen mit unseren personellen Ressourcen jetzt absolut sparsam umgehen und dürfen niemanden gefährden. Nötigenfalls muss das Land per Erlass die Kommunen anweisen, ihre nicht zwingend benötigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Hause zu schicken.“

Specke wies daraufhin, dass in den meisten kommunalen Einrichtungen – Pflegebereiche, Rettungsdienste, Feuerwehren sowie Versorgungsbetriebe dabei selbstverständlich ausgenommen – lediglich ein Notbetrieb erforderlich sei. Dabei nannte er beispielhaft diverse kommunale Verwaltungsbereiche, so auch Zulassungsstellen, Standes- und Bauämter. „Den kommunalen Arbeitgebern muss klar sein, dass niemand derzeit absehen kann, wie lange wir uns in diesem Ausnahmezustand befinden. Jetzt muss alles umgehend auf den Prüfstand – Land und Kommunen müssen in den kommenden Tagen weitreichende Entscheidungen abgestimmt treffen, der Schutz der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes steht dabei absolut im Vordergrund!“, so Specke am Sonntag in Hannover.

Der NBB fordert zudem, dass das Land und die Kommunen eine besondere Verantwortung für die Beschäftigten bei der Kinderbetreuung haben. Wir fordern vom Land und den Kommunen eine unbürokratische und weitreichende Freistellung von der Arbeit, wenn für die Beschäftigten mit Kindern Betreuungsprobleme auftreten. „Wir brauchen jetzt keine kleinkarierten Einzelfallentscheidungen, sondern großzügige Freigaben“ so Specke und Zimbehl.

Zimbehl und Specke weisen gemeinsam darauf hin, dass insbesondere der öffentliche Dienst derzeit Garant für das Funktionieren unseres Landes sei. Beide betonen, dass vor diesem Hintergrund das Land Niedersachsen und seine Kommunen sich der erheblichen Bedeutung der Beschäftigten bewusst sein müssen und alle umsetzbaren Maßnahmen zum Schutze der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes einzuleiten haben. Zu keinem bisherigen Zeitpunkt habe der Begriff der Fürsorgepflicht des Dienstherrn eine so tiefe Bedeutung wie in diesen Tagen erfahren. Angesichts der nicht absehbaren Entwicklung sind Land Niedersachsen und Kommunen nunmehr aufgefordert alles dafür zu tun, dass sich das Virus bei den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes nicht weiter ausbreiten kann.

                                                                                                                                                    15.03.2020