Organisation

Die Organisationsstrukturen des NBB berücksichtigen neben der Vielfalt der Mitgliedschaft (die Mitgliedsgewerkschaften und -verbände und deren Einzelmitglieder) auch die Anforderungen der täglichen gewerkschaftspolitischen Arbeit.

Neben den in der Satzung verankerten Organen des NBB,

  • der Landesleitung,
  • dem Landesvorstand,
  • dem Landeshauptvorstand und
  • dem Landesgewerkschaftstag,

sind auch die „Querschnittsvertretungen“ (Frauen, Jugend, Senioren, Tarif) innerhalb des NBB, die Kommissionen sowie die Regionalverbände wichtige Bereiche, die in der Satzung abgebildet sind.  Siehe auch „Weitere Gremien“. Mitglieder der Organe und übrigen Gremien des NBB sind in wesentlichen Teilen ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen, die hierfür ihre Freizeit einsetzen.

Sie werden von der Landesgeschäftsstelle unterstützt.

 

Landesleitung

Die Landesleitung ist im Rahmen der von Landesgewerkschaftstag, Landeshauptvorstand und Landesvorstand gefassten Beschlüssen für die laufende (gewerkschafts-)politische Arbeit des Landesbundes geschäftsführend verantwortlich.

Sie besteht aus dem/der 1. Landesvorsitzenden, dem 2. Landesvorsitzenden, dem Landesschatzmeister und vier stellvertretenden Landesvorsitzenden und tagt grundsätzlich monatlich.

Landesvorstand

Der Landesvorstand ist für die allgemeinen, berufspolitischen, rechtlichen und sozialen Grundsatzfragen des NBB zuständig, soweit sie nicht wegen ihrer besonderen Bedeutung in die Verantwortlichkeit des Landeshauptvorstandes fallen.

Der Landesvorstand besteht aus den Mitgliedern der Landesleitung und sieben Beisitzern/Beisitzerinnen der beitragsstärksten Mitgliedsgewerkschaften und -verbände, von denen fünf Positionen durch die Vorsitzenden der Landesfachgewerkschaften und -verbänden und zwei Positionen durch die Vorsitzenden der Bundesbeamtengewerkschaften und -verbänden besetzt werden. Außerdem gehören ihm die Vorsitzende der Landesfrauenvertretung und der/die Vorsitzende/r der Landestarifkommission, der Landeseniorenvertretung und der NBB-Jugend an.

Der Landesvorstand tagt grundsätzlich vier Mal jährlich.

Beisitzer im Landesvorstand

Dr. Christoph Rabbow (PhVN)

Jörg Dreyer (GDL)

Jens Duden (komba)

Michael Fichtner (GdS)

Lars Hitzemann (DPolG)

Franz-Josef Meyer (VBE)

Markus Plachta (DSTG)

Landeshauptvorstand

Der Landeshauptvorstand ist das zweithöchste Organ des NBB nach dem Landesgewerkschaftstag.

In seine Zuständigkeit fallen insbesondere berufspolitische, rechtliche und soziale Grundsatzfragen, die Bewilligung des Haushaltsvoranschlages sowie die Bildung von zuständigen Kommissionen und die Wahl ihrer Mitglieder.

Er besteht aus dem Landesvorstand und je einem/einer Vertreter/in der Gewerkschaften/Verbände. Ohne Stimmrecht nehmen jeweils ein Vertreter/in der Regionalverbände, die Ehrenvorsitzenden/-mitglieder und die Rechnungsprüfer/innen und die Vorsitzenden der Kommissionen an den Sitzungen teil.

Er soll mindestens zweimal im Jahr zusammentreten.