Unsere Positionen

Unsere (ausführlichen) grundsätzlichen Positionen haben wir anlässlich unseres Landesgewerkschaftstages im November 2019 in den Leitentschließungen „Gemeinsam stark“, „Digitalisierung Arbeitswelt“ und „Bessere Besoldung und Versorgung“ deutlich formuliert.

Leitentschließung "Gemeinsam stark" 
Leitentschließung "Digitalisierung Arbeitswelt"
Leitentschließung "Bessere Besoldung und Versorgung"

Diese grundsätzlichen Positionen werden entsprechend der jeweiligen aktuellen Entwicklungen offensiv vertreten und nötigenfalls ergänzt und/oder angepasst.

 

Unsere Positionen zu:

Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrecht

Beihilferecht

Demografischer Wandel

Verwaltungsmodernisierung

Digitalisierung

Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrecht

Nach der Kompetenzverlagerung in der Gesetzgebung im Besoldungs-, Versorgungs- und Dienstrecht vom Bund auf die Länder für die jeweiligen Landes und -Kommunalbeamten, wurde in Niedersachsen in den Jahren seit 2009 ein neues Dienstrecht durch zahlreiche Niedersächsische Gesetze und Verordnungen (z. B. Niedersächsisches Beamtengesetz, Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz, Niedersächsisches Besoldungsgesetz) geschaffen. In die jeweiligen Gesetzgebungsverfahren war der NBB auch im Sinne der Beteiligungsvereinbarung intensiv eingebunden und hat dementsprechende eingehende Stellungnahmen, in die die Beschlüsse und Positionen der Mitgliedsgewerkschaften und -verbände sowie der Organe der des NBB eingeflossen sind, abgegeben. Ein nicht geringer Teil unserer Vorstellungen wurde in die Neuregelungen aufgenommen.

Beihilferecht

Nach der Vorgabe der Rechtsprechung, aufgrund des Gesetzesvorbehalts Beihilferegelungen mindestens durch Verordnung die entsprechende Legitimation zu geben, ist in Niedersachsen eine eigenständige Beihilfeverordnung geschaffen worden. Auch hier war der NBB intensiv eingebunden und konnte Verbesserungen für die Kolleginnen und Kollegen im Abgleich mit den ersten Entwürfen erreichen.

Demografischer Wandel

Das Land Niedersachsen steht vor sehr großen Herausforderungen: die Bevölkerungszahl nimmt ab, das Durchschnittsalter steigt. Um die sich daraus ergebenden Probleme zu meistern, braucht es den öffentlichen Dienst unseres Landes und seiner Kommunen.

Bezogen auf die Landesverwaltung und deren Beschäftigte braucht es einen Wettbewerb der Ideen darüber, wie die Rolle der Verwaltung in einem sich durch den Demografischen Wandel verändernden Niedersachsen aussehen soll. Wir brauchen darauf basierende Anforderungsprofile an und Perspektiven für das bestehende und künftig zu gewinnende Personal.

Der NBB bietet ausdrücklich seine kompetente Mitarbeit an einer solchen Zukunftskonzeption für den öffentlichen Dienst unseres Landes und seiner Kommunen an.

Verwaltungsmodernisierung

Der NBB erkennt an, dass sich einerseits die Verwaltung in regelmäßigen Abständen in ihren Aufbaustrukturen hinterfragen muss und andererseits die politischen Verantwortungsträger/innen die Aufgaben von Verwaltung überprüft.

Die Verwaltungsmodernisierung als stetiger Prozess wird von uns seit Jahren kritisch konstruktiv begleitet. Wir erwarten allerdings, dass diese nicht zum Selbstzweck verkommt. Einem etwaigen Stellenabbau muss dabei zwingend eine faire und sachgerechte Aufgabenanalyse vorausgehen, die zu einem wirklichen Aufgabenabbau führt. Weitere Arbeitsverdichtungen und eine Demotivation der Beschäftigten kann damit entgegen gewirkt werden.

Wir erwarten zudem von den politischen Entscheidern klare Positionierungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und den Vertreterinnen und Vertretern von Industrie und Wirtschaft in Niedersachsen, welche Aufgaben der Staat, also das Land Niedersachsen und seine Kommunen, nicht mehr wahrnehmen wird.

Digitalisierung

Die Digitalisierung Niedersachsens soll landesweit in allen Bereichen der Gesellschaft und der Landesverwaltung vorangetrieben werden. Derzeit wird die Digitalisierung in den einzelnen Ressorts aber noch unterschiedlich gesehen. Die aktuelle Ausgangslage umfasst eine Spannbreite von „noch nicht angefangen“ bis „ist bei uns schon in Teilen umgesetzt“. Dieser Umstand macht die Erledigung dieser Herausforderung nicht einfacher.

Der NBB sieht die Gefahr, dass viele Verwaltungsbereiche an ihren „Insellösungen“ arbeiten und festhalten. Der NBB fordert deshalb:

Der NBB befürchtet ferner, dass bei nicht erfolgten Zentralisierung, dann wieder einmal die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Dienststellen die Leidtragenden sein werden, die sich dann mit einem nicht zu Ende durchdachten Arbeitsumfeld auseinandersetzen müssen.