Landesleitung

Die Landesleitung ist im Rahmen der von Landesgewerkschaftstag, Landeshauptvorstand und Landesvorstand gefassten Beschlüssen für die laufende (gewerkschafts-) politische Arbeit des Landesbundes geschäftsführend verantwortlich.

Die Landesleitung besteht aus dem 1. Landesvorsitzenden, dem 2. Landesvorsitzenden, dem Landesschatzmeister und vier stellvertretenden Landesvorsitzenden.

Die Landesleitung tagt grundsätzlich monatlich.

Sie wird von der Landesgeschäftsstelle unterstützt.