12. Januar 2024

Tarifverhandlungen der Länder

Tarifergebnis wird 1:1 für Beamte und Versorgungsempfänger übertragen

Der Niedersächsische Beamtenbund und Tarifunion (NBB) begrüßt die Ergebnisse der heutigen Besoldungsgespräche mit dem niedersächsischen Finanzminister zur inhalts- und wirkungsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses.

Alexander Zimbehl, 1. Landesvorsitzender des NBB, bewertete das Ergebnis der Verhandlungen der Gewerkschaften mit dem Finanzminister als ein gutes und positives Signal für die niedersächsischen Beamtinnen und Versorgungsempfänger. „Es ist absolut gut und richtig, dass die Landesregierung ihren Ankündigungen nach Abschluss der Tarifverhandlungen in Potsdam jetzt auch Taten folgen lässt und die Ergebnisse für die Tarifbeschäftigten nunmehr tatsächlich 1 zu 1 auch für die Beamtenschaft und die Versorgungsempfänger in Niedersachsen überträgt.“, so Zimbehl direkt nach Abschluss der Gespräche. „Somit geht das Land Niedersachsen auf unsere immer wieder deutlich gemachten Forderungen ein und überträgt jetzt möglichst umgehend die finanziellen Verbesserungen, die die gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen im Dezember des vergangenen Jahres ausgehandelt haben. Dieses ist ein gutes und richtiges Signal gegenüber den Beamtinnen und Beamten!“

Im Rahmen des Spitzengespräches mit dem niedersächsischen Finanzminister Gerald Heere wurde im Ergebnis vereinbart, dass das kürzlich Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst der Länder – TV-L – ohne Änderungen und Abstriche per Landesgesetz auf die Besoldung und Versorgung der Landes- sowie Kommunalbeamtinnen und - beamten übertragen wird.

Der 2. Landesvorsitzende des NBB und Landesvorsitzende der Kommunalgewerkschaft komba, Dr. Peter Specke, betonte in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit, dass nun auch die Beamtinnen und Beamten auf kommunaler Ebene in den Genuss des Tarifergebnisses kommen. „Dies ist ein dringend erforderliches Zeihen der Wertschätzung in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes, angesichts der großen Belastungen der Vergangenheit.“, so Specke.

Somit begrüßt der NBB ausdrücklich, dass die niedersächsische Landesregierung zu Ihrer eigenen Übertragungszusage im Koalitionsvertrag steht und ihrer Verpflichtung zur Gewährleistung wirtschaftlicher Teilhabe zugunsten auch des verbeamteten Personals nachkommt.

Im Ergebnis bedeutet dies für die Beamtinnen und Beamten im Landes- und Kommunalbeamtenbereich nunmehr:

  • Zahlung einer steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsauszahlung einmalig in Höhe von 1.800 Euro. Die Auszahlung soll nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens voraussichtlich im April erfolgen.
  • Weitere Zahlung im Rahmen der Inflationsausgleichsauszahlung für die Monate Januar bis Oktober 2024 monatlich in Höhe von 120 Euro. Nach aktueller Planung werden die Zahlungen Januar bis März zusammen in die Aprilzahlung einbezogen.
  • Für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wird die Inflationsausgleichsauszahlung entsprechend ihres jeweiligen individuellen Ruhegehaltssatzes gezahlt.
  • Zum 1. November 2024 soll eine Erhöhung der Grundgehälter um 200 Euro erfolgen. Weitere Details ergeben sich aus dem weiteren Gesetzgebungsverfahren.
  • Weiterhin ist zum 1. Februar 2025 ist eine zusätzliche Anhebung um 5,5 Prozent vorgesehen.
  • Für Anwärter und Anwärterinnen gilt die Zahlung einer steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsauszahlung in Höhe von 1.000 Euro, für Januar 2024 bis Oktober 2024 jeweils Monatszahlungen in Höhe von 50 Euro. Auch diese Zahlungen werden voraussichtlich im April 2024 zusammengefasst.  Zum 1. November 2024 erfolgt dann eine Erhöhung der Anwärterbezüge um 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro.

 

Klare Zielrichtung ist nun, dass die Umsetzung dieser vereinbarten Zahlungen technisch so schnell wie möglich erfolgen soll. So will das Land Niedersachsen nunmehr umgehend in die Auszahlung gehen.

Der NBB, der im Weiteren durch Oliver Haupt, Vorsitzender der Landestarifkommission, und Thorsten Balster, stellvertretender Landesvorsitzender des NBB, an den Besoldungsgesprächen beteiligt war, drängt auf eine Umsetzung bis spätestens Ende Februar. Alternativ lautet die klare Forderung des NBB, dass das Land in Form von Abschlagszahlungen in eine individuelle Vorleistung eintreten solle.

„Die Kolleginnen und Kollegen sind insgesamt und grundsätzlich mit den Ergebnissen und der Übernahmezusage zufrieden.“, so Alexander Zimbehl zusammenfassend. „Jetzt müssen eben diese Ergebnisse aber auch möglichst umgehend in die technische Umsetzung kommen, damit die Entlastung endlich spürbar bei unseren Beamtinnen und Beamten, sowie den Versorgungsempfängern ankommt!“.

Hannover, 12.01.2024