21. Juni 2023

Runderlass zum Reisekostenrecht

Wegstreckenentschädigung gemäß § 5 NRKVO

Ab dem 01.07.2023 tritt die von Finanzminister Gerald Heere angekündigte Verlängerung der Wegstreckenentschädigung gemäß §5 NRKVO in Kraft. Die Kilometerpauschale von 0,38 € pro Kilometer mit einem privaten Fahrzeug werden somit bis zum 31.12.2024 ausgezahlt.

Hier können Sie den aktuellen Runderlass des Finanzministeriums über die Neuerung im Reisekostenrecht einsehen.