25. Oktober 2018

Weiterer Teilerfolg für den NBB – BVerwG sieht Besoldung niedersächsischer Beamten als verfassungswidrig zu niedrig an

Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht

 

Das sogenannte Weihnachtsgeld wurde den meisten niedersächsischen Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger/ innen seit 2005 gestrichen. U.a. dagegen klagen mit Unterstützung des NBB insgesamt vier Beamte des Landes Niedersachsen. Das OVG Lüneburg hat bereits 2017 entschieden, dass im Jahr 2013 die Beamtenbesoldung in Niedersachsen nicht verfassungsgemäß sei und legte die Verfahren dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Entscheidung vor. Die weiteren Jahre seit 2005 verfolgten die Kläger mit der Revision weiter, die das OVG wegen der grundsätzlichen Bedeutung „vor allem in Hinblick auf den Maßstab für die Amtsangemessenheit der Besoldung der Beamten unter Berücksichtigung des Abstandsgebotes der untersten Besoldungsgruppen zum Sozialhilfebedarf und der Auswirkung auf höhere Besoldungsgruppen“ beim BVerwG zugelassen hatte.

Als erste Reaktion auf die heutige mündliche Verhandlung teilt der Landesvorsitzende Martin Kalt mit „Das Bundesverwaltungsgericht hat – unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – heute ausgeführt, dass es die Besoldung in Niedersachsen von 2005-2012 sowie 2014-2016 wohl für verfassungswidrig zu niedrig hält und die Verfahren voraussichtlich per Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht abgeben wird. Das Jahr 2017 wird antragsgemäß abgetrennt und ans OVG Lüneburg zurückverwiesen“.

Die Entscheidung wird das Bundesverwaltungsgericht am kommenden Dienstag bekanntgeben.