Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 04. Mai 2020

Mit Zufriedenheit hat der NBB die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2020 zur allgemeinen Unteralimentierung der Beamtinnen und Beamten im Bundesland Berlin (Beschluss vom 04.05.2020 – 2 BvL 4/18 – auf Aussetzungs-Vorlagebeschluss BVerwG 2 56.16, 2 C57.12, 2 C 58.16) und zur Alimentation kinderreicher Beamtenfamilien in Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 04.05.2020 – 2 BvL 6/17, 2 BvL 8/17, 2 BvL 7/17 – auf Aussetzungs-Vorlagebeschluss VG Köln vom 03.05.207 – 3 K 6173/14, 3 K 7038/15 und 3 K 4913/14) zur Kenntnis genommen.

Beide Entscheidungen haben aktuell keine Auswirkungen auf Niedersachsen, zeigen uns aber zuversichtlich für die aktuell anhängige Klage des Niedersächsischen Beamtenbundes vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für die niedersächsische Beamtenbesoldung. Gleichzeitig fordern das BVerfG in seinen Beschlüssen die jeweiligen Landesgesetzgeber in Berlin und in Nordrhein-Westfalen auf, spätestens bis zum 01.07.2021 ihre Besoldung den verfassungsrechtlichen Vorgaben anzupassen.

Wir sind zuversichtlich, dass auch in dem unsererseits anhängigen Klageverfahren der zuständige Senat absehbar unserer Rechtsauffassung folgen und somit auch die niedersächsische Beamtenbesoldung in Teilen für verfassungswidrig erklären wird. Aktuell ist die Spitze des Niedersächsischen Beamtenbundes in Gesprächen mit den verantwortlichen Landespolitikern, um die Folgen einer solchen Entscheidung im Interesse der niedersächsischen Beamtenschaft vorzubereiten. Eine erneute Stellung eines Widerspruches gegen die aktuelle Besoldung ist nur dann erforderlich, wenn diese nicht bereits in den Vorjahren gestellt wurde.

Sobald es zu unserem Klageverfahren weitere Informationen gibt, werden wir umgehend informieren.

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