Eigenständiges Besoldungsgesetz (automatisch zum Archiv Ende Mai)

Der Niedersächsische Landtag hatte am 15. Dezember 2016 das „Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts, zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2017 und 2018 sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften" verabschiedet. Kernpunkt aus Sicht der Landesregierung ist die Umstellung vom Lebensalter- auf das Erfahrungsstufenprinzip.

Nach 20-monatiger Beratungszeit wurde mit der Schaffung des eigenständigen Niedersächsischen Besoldungsrechts die durch die Föderalismusreform des Jahres 2006 übertragene Gesetzgebungskompetenz des Landes auch in diesem Bereich genutzt. Es löst das bislang weiter geltende Bundesbesoldungsgesetz auf dem Rechtsstand 31. August 2006 und das Landesbesoldungsgesetz ab.

Der NBB hatte umfangreich und mehrfach kritisch Stellung genommen und das Gesetz als ideen- und innovationslos bezeichnet.

Besonders kritisierte der NBB, dass die damalige rot-grüne Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen weder grundsätzliche nachhaltig strukturelle Veränderungen noch besondere Maßnahmen zur Verbesserung der Besoldungssituation vor allem der unteren und mittleren Besoldungsgruppen ergriffen haben.

Zweifelhaft bleibt in der Folge auch, ob mit dem Gesetz alle aktuell diskutierten (und vor Gericht anhängigen) alimentationsrechtlichen Fragen gelöst wurden.

Die aktuelle Entwicklung deutet eher nicht darauf hin.

Dem NBB und anderen war zuletzt nur eine gute Woche Zeit geblieben, um zu den umfangreichen Materialien und kurzfristig vorgelegten Änderungen – vor allem zu konkreten Ausgestaltung der Umstellung auf das Erfahrungsstufensystem - Stellung zu nehmen.

Eine ernsthafte Befassung mit den Stellungnahmen war auch für den zuständigen Ausschuss eigentlich nicht mehr möglich.

Der NBB kritisierte dies als ein Signal für die mangelnde Wertschätzung der niedersächsischen Beamtenschaft.

Der NBB begleitet die konkreten Umsetzungsmaßnahmen des Landes zur Umstellung auf das Erfahrungsstufensystem konstruktiv und kritisch.

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